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Muss man bei Auszug die Wohnung streichen? / UPDATE

Erstmal sorry für diesen Offtopic-Artikel aber ich brauche echt etwas Rat:

Ich ziehe dieser Tage um und verlasse damit eine Wohnung, in der ich seit 2001 wohne. Die letzte Renovierung fand vor ca. drei Jahren statt und die Wände sehen immer noch schick aus. Nun findet mein alter Vermieter diese Wände leider nicht ganz so schick und die Nachmieterin kann sich damit auch nicht so recht anfreunden. Das Problem: Die Wände sind GELB und sollen dem Willen des Vermieters nach wieder WEISS werden.

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Das erste Bild zeigt das GELB unter künstlichem Licht und das zweite unter schwachem Tageslicht.

Ein Blick in den Mietvertrag zeigt unter §3 den Punkt Schönheitsreparaturen, die unter Berufung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung, aus dem Jahr 2001, ausgeführt werden müssen.

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In den Allgemeinen Vertragsbestimmungen stehen dann zusätzlich noch Fristen, in denen diese Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.

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Hier gab mir mein Vermieter aber Recht und akzeptierte, dass nach „neuster“ Rechtsprechung dieser Punkt komplett hinfällig ist.

ABER

Daraufhin hielt er mir ein (wohl intern existierendes) Schreiben eines Rechtsanwaltes mit dem schönen Titel Schadenersatz bei Schönheitsreparaturen unter die Nase und sagte mir klipp und klar: Wenn ich die Wände nicht WEISS streiche, werde er auf sein Recht klagen, den Mietausfall für die Zeit der Malerarbeiten und die Malerarbeiten selber in Rechnung stellen bzw. mit meiner Kaution verrechnen.

Speziell geht es um das Urteil vom 13.01.2010 – VIII ZR 48/09 des Bundesgerichtshofs, in dem der Vermieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln dennoch vom Mieter Schadenersatz verlangen kann, wenn der Zustand der Wohnung bei Rückgabe eine Weitervermietung erheblich erschwert. Ich erinnere nochmal daran, dass ich ohne Probleme einen Nachmieter fand, auch wenn dieser mit den GELBEN Wänden nicht leben kann.

Nachfolgend ein kleiner Auszug aus dem Urteil:

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Was bitte entspricht denn dem gewöhnlichen Geschmack? Ich bin auf jedenfall etwas ratlos, was ich tun soll. Ich habe eigentlich nicht die Zeit, die Wände WEISS zu streichen.

Lohnt sich hier der Weg zum Anwalt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder hat sogar jemand richtig Ahnung von der Materie und kann mir weiterhelfen? Ich bin für jeden Rat dankbar.

[UPDATE]
Die Nachmieterin war gerade bei mir und ist mit dem Vorschlag von zwei Eimern weißer Farbe mit ner Kiste Bier einverstanden. #yeah

Danke für Eure Kommentare.

LINKS
http://www.fair-news.de/
http://juris.bundesgerichtshof.de/

Autor: Björn

Ich bin Björn und quasi der COO von aptgetupdateDE. Ich kümmere mich um die PR und allerlei Kontaktaufnahmen zu Hardwareherstellern und Softwareentwicklern. Erreichbar bin ich bei Twitter und natürlich per E-Mail.

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